Geizhals als Chef?

Jetzt ist schluss mit der Pfennigfuchserei

..für klare Sicht am Arbeitsplatz

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Herr Günther Sinn
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Wenn der Chef nichts mehr zu melden hat

..und die Kosten der Arbeitsplatzbrille übernehmen muss

Jeden Tag wird uns vom Vorgesetzten aufgetragen, was zu tun ist. Wenn es aber um die Gesundheit geht, kann der Chef einpacken. Denn dann hat auch der Kuchen nichts mehr zu sagen. Vielmehr muss er sich an das Arbeitsschutzgesetz halten. Dieses schreibt vor, Arbeitnehmern optimale Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Dazu gehört wenn nötig auch eine Arbeitsplatzbrille. Lässt sich eine Sehschwäche nicht mit einer normalen Brille beheben, bescheinigt der Optiker oder Augenarzt die Notwendigkeit einer Arbeitsplatzbrille. Zahlt die Krankenkasse diese nicht, muss der Chef die Kosten übernehmen.

Der Chef zählt Erbsen -
wir Ihren Profit

Sehzone Lesen

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Sehzone Bildschirmarbeit

Bildschirmarbeit

Sehzone Kommunizieren

Kommunizieren

Mit der Arbeitsplatzbrille erreichen Sie die
wichtigsten Sehzonen am Arbeitsplatz

Krumm machen war gestern

Eine Arbeitsplatzbrille ist exakt auf die Distanzen am Arbeitsplatz ausgerichtet.

Hierzu verfügt sie über drei unterschiedliche Sehzonen – einzelne Bereiche im Glas, die jeweils eine andere Funktion mit sich bringen. Die größte, mittlere Sehzone ist für die gute Sichtbarkeit auf den Bildschirm und die Tastatur zuständig, während die untere Sehzone auf den Nahbereich ausgerichtet ist. Mit der oberen Sehzone lassen sich Dinge oder Personen im Raum optimal erkennen.


Der Vorteil: Mit der Arbeitsplatzbrille können Sie problemlos zwischen Distanzen wechseln und jederzeit klar und deutlich sehen.

Wenn der Chef zur Kasse gebeten wird

Bei einer Arbeitsplatzbrille handelt es sich laut Arbeitsschutzgesetz um eine Schutzausrüstung.

Bescheinigt der Augenarzt also die Notwendigkeit dieser Brille und lässt sich die Sehschwäche nicht mit einer herkömmlichen Brille ausgleichen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen – sofern die Krankenkasse die Brille nicht bezahlt. Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber muss lediglich die Grundausrüstung bezahlen. Hat der Arbeitnehmer spezielle Wünsche, wie entspiegelte Gläser oder besondere Modelle, muss er dafür aufkommen.

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Vertretungsberechtigter:
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USt-ID:
DE153217207

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Eschweiler

Handelsregisternummer:
HRA 766

Kammerzugehörigkeit:
HWK Aachen

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister

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Bei der Firma Brillissimo besteht weder einer Verpflichtung noch eine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

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