Wenn der Chef nichts mehr zu melden hat
..und die Kosten der Arbeitsplatzbrille übernehmen muss
Jeden Tag wird uns vom Vorgesetzten aufgetragen, was zu tun ist. Wenn es aber um die Gesundheit geht, kann der Chef einpacken. Denn dann hat auch der Kuchen nichts mehr zu sagen. Vielmehr muss er sich an das Arbeitsschutzgesetz halten. Dieses schreibt vor, Arbeitnehmern optimale Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Dazu gehört wenn nötig auch eine Arbeitsplatzbrille. Lässt sich eine Sehschwäche nicht mit einer normalen Brille beheben, bescheinigt der Optiker oder Augenarzt die Notwendigkeit einer Arbeitsplatzbrille. Zahlt die Krankenkasse diese nicht, muss der Chef die Kosten übernehmen.